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Wie hinterlege ich eine Wiedereingliederung?

Nutzen Sie die Krankheit um fehlende Soll-Zeit automatisch auszugleichen.

Wie wird Arbeitszeit während einer Wiedereingliederung erfasst?

Während einer Wiedereingliederung gilt der Mitarbeiter weiterhin als arbeitsunfähig. Es besteht daher keine Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung, und der Mitarbeiter kann weder Plus- noch Minuszeit aufbauen. Gehen Sie wie folgt vor:
  1. Hinterlegen Sie für den gesamten Wiedereingliederungszeitraum eine Abwesenheit mit dem Typ "Krankheit".
  2. Der Mitarbeiter erfasst seine tatsächlich geleisteten Zeiten wie gewohnt.
  3. Die verbleibende Differenz zur Soll-Arbeitszeit wird automatisch durch die hinterlegte Krankheitsabwesenheit ausgeglichen.
Beispiel: Bei einer regulären Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden und 4 erfassten Arbeitsstunden gleicht die Krankheitsabwesenheit die fehlenden 4 Stunden aus.