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Wie hinterlege ich eine Wiedereingliederung?

Nutzen Sie die Krankheit um fehlende Soll-Zeit automatisch auszugleichen.

Im Rahmen einer Wiedereingliederung muss unseres Wissens nach keine Arbeitszeit erfasst werden (da der Mitarbeiter als krank gilt). Der Mitarbeiter kann auch weder Plus- noch Minuszeit aufbauen. Hinterlegen Sie für den Zeitraum der Wiedereingliederung eine Abwesenheit mit dem Typ "Krankheit". Der Mitarbeiter erfasst dann normal seine Zeiten und füllt seinen Tag somit zum Teil auf. Die fehlende Zeit wird dann durch die Krankheit ausgeglichen - sprich, wenn der Mitarbeiter bei regulären 8 Soll-Stunden insgesamt 4 Stunden Zeit erfasst, so werden die fehlenden 4 Stunden durch die Krankheit aufgefüllt.