Ich möchte eine Sonderkündigung aussprechen
Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung („Sonderkündigung“) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie kommt dann infrage, wenn der Anbieter wesentliche Grundlagen des Vertragsverhältnisses ändert.
Eine reguläre Kündigung ist jederzeit zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
- Kunden können den Vertrag mit Wirkung zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich kündigen.
- Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.